Bewegte Zeiten! Unternehmen sehen sich als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der nach wie vor schwelenden Schuldenkrise einem veränderten Risiko- bewusstsein von Investoren und Kreditgebern gegenüber. Die Innovationsdynamiken sind unverändert hoch, Handelsstrukturen ändern sich. Der Wettbewerbsdruck steigt insbesondere auch in Folge von Sättigungsten- denzen in den industrialisierten Ländern.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Unternehmen in die Krise geraten. Aber es gibt auch Wege aus der Krise. Unsere Dienstleistungen können dabei einen wertvollen Beitrag leisten und sind wesentlicher Baustein für jede erfolgreiche Neuausrichtung eines Unternehmens.

Sanierungsgutachten nach IDW S6

Gutachten nach IDW S6 „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ haben sich im Restrukturierungsbereich zum Industriestandard entwickelt. Dabei sorgt ein Gutachten nach IDW S6 für die in Folge vielfältiger und komplexer wirtschaftlicher Abhängigkeiten erforderliche Transparenz und bildet damit die wesentliche Entscheidungsgrundlage für alle am Restrukturierungsprozess Beteiligten.

Insbesondere Banken sind in Folge aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie ihres internen Risikomanagements oftmals verpflichtet, bei Unternehmen ab einem bestimmten Risikoniveau wesentliche Kreditentscheidungen auf Basis eines Gutachtens zu treffen, das die herrschende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt. Unsere Gutachten nach IDW S6 erfüllen bezogen auf den jeweiligen Restrukturierungskontext insbesondere auch sämtliche Anforderungen an die Erstellung von rechtsfesten Sanierungskonzepten.
Unsere Gutachten sind damit rechtsfest!

Gemäß dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlichten und von Wirtschaftsprüfern zwingend anzuwendenden Standard muss ein Gutachten nach IDW S6 die folgenden Kernbestandteile enthalten:

Zweck der Beschreibung ist es, das Unternehmen/die Unternehmensgruppe klar darzustellen sowie die Grenzen des Gutachtens eindeutig aufzuzeigen. Ein Gutachten nach IDW S6 hat seinen Schwerpunkt in der betriebswirtschaftlichen Analyse und Darstellung, bei der es nicht selten auch anderer Spezialisten bedarf. Es ist kein Rechtsgutachten.

Zweck der Darstellung ist es, durch die vergangene Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den Weg in die Krise quantitativ zu beschreiben. Damit werden die Grundlagen für den weiteren Aufbau des Gutachtens, insbesondere die Analyse des Krisenstadiums und die daran geknüpften notwendigen Sanierungsmaßnahmen, geschaffen.

Zweck der Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen ist es zu verstehen, wo die Ansatzpunkte für die nachhaltige Neuausrichtung des Unternehmens liegen und welche Prioritäten es bei der Ableitung von Sanierungsmaßnahmen zu beachten gilt.

Auf dem Weg von der Strategiekrise über die Ertragskrise bis hin zur Liquiditätskrise vermindert sich dabei zunehmend der Handlungsspielraum des Unternehmens. Im Fall einer weit fortgeschrittenen Liquiditätskrise ist das Unternehmen unter Umständen sogar schon zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Dabei bestehen erhebliche Risiken für den Fortbestand des Unternehmens sowie auch für die Haftung von Verantwortlichen. Hier gilt es professionell und effizient zum Wohle des Unternehmens und auch zum Schutz aller Beteiligten zu handeln.

Zweck des Leitbilds ist es, die Konturen eines Unternehmens, das innerhalb eines überschaubaren Zeit- raums mindestens eine nachhaltige branchenübliche Umsatzrendite und Eigenkapitalquote aufweist, aufzuzeigen. Diese Anforderungen des IDW S6 lassen es dabei nicht ausreichen, eine eventuell drohen- de Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kurzfristig zu beseitigen um als sanierungsfähig zu gelten.
Das Leitbild schließt ein realisierbares, zukunftsfähiges Geschäftsmodell des Unternehmens ein und stellt eine hohe, aber nicht unüberwindbare Hürde für die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens dar.

Zweck der Ableitung von Sanierungsmaßnahmen (SAMs) ist es, vor dem Hintergrund des jeweiligen Krisenstadiums und entsprechend der jeweiligen Dringlichkeit die konkreten Schritte auf dem Weg aus der Krise aufzuzeigen. Dabei müssen im Gutachten die SAMs im Hinblick auf deren zeitlichen und finanziellen Erfordernissen klar genannt und in die Planung eingearbeitet werden.
Ohne die realistische Ableitung von SAMs aus den Krisenursachen und dem jeweiligen Krisenstadium sowie deren Umsetzbarkeit kann eine erfolgreiche Neuausrichtung des Unternehmens kaum gelingen. Fernab von der Erstellung des Gutachtens nach IDW S6 erfordert die Konkretisierung von SAMs nicht selten umfangreiche Verhandlungen zwischen den am Restrukturierungsprozess Beteiligten.

Zweck einer integrierten Unternehmensplanung ist es, eine quantitative nachvollziehbare Zusammenfassung des Sanierungsablaufs abzubilden. In ihr verwirklichen sich damit die verabschiedeten Sanierungsmaßnahmen in quantitativer und zeitlicher Hinsicht.

Wenn Ihre Kreditgeber die Erstellung eines Gutachtens nach IDW S6 fordern, so sollten Sie nicht zögern.
Je schneller Sie reagieren, desto mehr Handlungsoptionen bleiben Ihnen im Rahmen einer erfolgreichen Neuausrichtung Ihres Unternehmens.

Gerne begleiten wir Sie in diesem komplexen und facettenreichen Prozess. Ihren unverbindlichen Anruf behandeln wir diskret und im Sinne Ihres Unternehmens.

Restrukturierungskonzepte

Nicht in allen Fällen ist die Erstellung eines vollumfänglichen Gutachtens nach IDW S6 nötig. Allerdings fordern Fremdkapitalgeber oder Investoren bei eingetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens hinrei- chende Transparenz zur aktuellen Lage sowie realisierbare Schritte hin zur perspektivischen Beseitigung der Unternehmensschieflage. Unternehmen werden dann um ein Restrukturierungskonzept von einem unabhängigen Berater „gebeten“. Restrukturierungskonzepte sind im Auftragsumfang deutlich flexibler als Gutachten nach IDW S6 und das Management ist noch weitgehend Herr der Lage.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich von Qick Scans über am individuellen Einzelfall ausgerichtete Schwach- stellenanalysen bis hin zum umfassenden Restrukturierungskonzept. Profitieren Sie in das uns gesetzte Vertrauen als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie unseren umfassenden Erfahrungen im Bereich Restructuring.

Bescheinigungen nach §270 InsO

Mit Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fand das Schutzschirmverfahren Eingang in die Restrukturierungsberatung. Nach § 270b InsO bestimmt das Insolvenz- gericht auf Antrag des Schuldners eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans von maximal drei Monaten, wenn der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt hat und dabei die Eigenverwaltung beantragt.

Mit dem Antrag ist eine mit Gründen versehene Bescheinigung einer in Insolvenzsachen erfahrenen Person beizufügen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungs- unfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nach Einschätzung des Wirtschaftsprüfers nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Spezialisierung im Bereich Restructuring sind wir zur Erstellung entsprechender Bescheinigungen befugt und geeignet. Speziell für solche Fälle haben wir geeignete Tools zur schnellen Auftragsbearbeitung entwickelt. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in einem schwierigen und komplexen Prozess, auch über die Erstellung einer Bescheinigung nach § 270b InsO hinaus.

Beurteilung der Zahlungsfähigkeit (IDW ES 11)

Die folgenden beispielhaft aufgezählten Umstände können einzeln oder zusammen Anzeichen für bestehende und drohende Liquiditäts- bzw. Unternehmenskrisen darstellen:

  • Zahlungen an Gläubiger können nicht bei Fälligkeit beglichen werden
  • Lieferantenkredite werden (voraussichtlich) gekündigt
  • Covenants werden (voraussichtlich) nicht gehalten
  • Schwierigkeiten bei der Refinanzierung auslaufender Kredite
  • Negative operative Cash-Flows und sinkende Auftragseingänge

Bei Vorliegen entsprechender Umstände ist es besondere Aufgabe des Managements eine fortlaufende Beurteilung zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens vorzunehmen. Die sich aus der fortlaufenden Beurteilung ergebenden Handlungskonsequenzen können als Leitfaden für die Minderung von Haftungsrisiken für das Management angesehen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zahlungsfähigkeitsanalyse. Speziell für solche Fälle haben wir geeignete Tools zur schnellen Auftragsbearbeitung entwickelt. Profitieren Sie in das uns gesetzte Vertrauen als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie unseren umfas-senden Erfahrungen im Bereich der Restrukturierung.

Unternehmensplanungen | Plausbilisierungen

Unternehmensplanungen sind grundlegendes Steuerungsinstrument für jedes Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Plausibilisierung einer vollumfänglich integrierten Vermögens-, Finanz- und Ertrags- planung sowohl auf Monatsbasis als Budget als auch auf Jahresbasis für Ihre Mittel- und Langfristplanung.
Von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft plausibilisierte Unternehmensplanungen werden in einem unsicheren Umfeld von Banken oftmals für die Verlängerung oder Erhöhung Ihres Kreditengagements
mit dem Unternehmen gefordert. Unter anderem auch im Rahmen der Jahreabschlussprüfung benötigt der Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Going-Concerns des Unternehmens entsprechend nachvollziehbare
und in sich konsistente Unternehmensplanungen.

First Park Advisory unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und sachgerechten Darstellung Ihrer Unternehmensplanung.